04.08.2025

Zuschuss Badumbau Schwerbehinderung – Ihre Möglichkeiten auf einen Blick

Ein Badezimmer sollte nicht nur funktional sein, sondern vor allem sicher. Für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung ist genau das oft nicht der Fall: hohe Einstiege, rutschige Böden oder beengte Platzverhältnisse stellen ein echtes Risiko dar. Umso wichtiger ist ein barrierearmer Badumbau – und dieser wird unter bestimmten Voraussetzungen auch bezuschusst.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Zuschüsse bei Schwerbehinderung möglich sind, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und wie Sie mit Seniocon sicher und gefördert zum neuen Bad kommen – sogar innerhalb eines Tages.

Warum ein Badumbau bei Schwerbehinderung wichtig ist

Wenn Bewegung, Gleichgewicht oder Kraft eingeschränkt sind, kann das eigene Badezimmer zur täglichen Herausforderung werden. Ein zu hoher Einstieg in die Badewanne, fehlende Haltegriffe oder eine rutschige Duschwanne führen schnell zu gefährlichen Situationen. Ein gezielter Badumbau schafft hier nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch Unabhängigkeit – und verbessert spürbar die Lebensqualität im Alltag.

Welche Förderungen gibt es für den Badumbau bei Schwerbehinderung?

Für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis oder einem Pflegegrad kommen verschiedene Zuschüsse infrage. Dabei ist entscheidend, welche Stelle für die Förderung zuständig ist, und ob der Umbau tatsächlich zu einer Verbesserung der Selbstständigkeit beiträgt.

1. Pflegekassenzuschuss (nach § 40 SGB XI)

Wenn ein Pflegegrad vorliegt – unabhängig vom Grad der Behinderung – kann ein Zuschuss bis zu 4.180 Euro pro Person beantragt werden. Dieser Zuschuss wird zweckgebunden für sogenannte wohnumfeld verbessernde Maßnahmen gewährt, zu denen auch der barrierearme Badumbau zählt.

Wichtig: Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einem Haushalt, kann sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro summieren.

2. Zuschüsse von Integrationsämtern oder Sozialhilfeträgern

Bei Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, die berufstätig oder in der beruflichen Wiedereingliederung sind, können zusätzlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt werden – etwa bei den Integrationsämtern oder im Rahmen der Eingliederungshilfe.

Auch wenn keine Pflegebedürftigkeit besteht, lohnt sich die Nachfrage bei:

  • dem zuständigen Sozialamt
  • dem Versorgungsamt
  • dem Integrationsfachdienst

3. Regionale und kommunale Förderprogramme

In einigen Bundesländern oder Städten gibt es regionale Förderprogramme für den barrierefreien Umbau von Wohnraum – auch für Menschen mit Schwerbehinderung. Hier lohnt sich ein Blick auf die Websites von:

  • Stadtverwaltungen
  • Wohnungsbauförderstellen
  • Behindertenbeauftragten der Länder

Seniocon prüft für Sie, welche regionalen Förderprogramme bei Ihnen greifen – individuell und kostenlos. Einen umfassenden Überblick bietet unser Artikel zur Förderung Badsanierung.

Zuschüsse bei Schwerbehinderung ohne Pflegegrad

Auch ohne offiziell anerkannten Pflegegrad kann ein barrierearmer Badumbau bezuschusst werden – insbesondere, wenn eine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt. In solchen Fällen greifen andere Förderstellen, etwa Integrationsämter, Sozialhilfeträger oder Programme auf Landesebene. Voraussetzung ist meist, dass die Maßnahme nachweislich die Teilhabe am Leben erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert.

Gut zu wissen: Viele Kommunen bieten eigene Zuschussprogramme an – insbesondere für Umbauten wie Badewanne raus, Dusche rein oder den Einbau rutschhemmender Böden. Seniocon prüft kostenlos, welche Programme für Ihre Situation passen – auch ohne Pflegegrad.

Tipp: Umbaukosten steuerlich geltend machen

Ein barrierearmer Badumbau kann nicht nur durch Zuschüsse gefördert werden – auch steuerlich lassen sich viele Maßnahmen geltend machen. Gemäß § 33 EStG gelten bestimmte Umbaukosten als sogenannte „außergewöhnliche Belastung“ und können so das zu versteuernde Einkommen senken.

Wichtig: Die Maßnahme muss medizinisch notwendig sein – zum Beispiel bei einer diagnostizierten Erkrankung oder einer dokumentierten Schwerbehinderung. Ein ärztliches Attest kann hier hilfreich sein. Sprechen Sie mit einem Steuerberater oder lassen Sie sich von uns unverbindlich beraten. So können sich Umbaukosten doppelt lohnen – finanziell und funktional.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Ein Zuschuss zum Badumbau bei Schwerbehinderung wird in der Regel dann bewilligt, wenn…

  • … ein anerkannter Schwerbehindertenausweis (GdB ab 50) oder ein Pflegegrad vorliegt,
  • … die geplante Maßnahme nachweislich die Selbstständigkeit im Alltag erhöht,
  • … der Antrag vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird,
  • … alle geforderten Nachweise (z. B. Kostenvoranschlag, ärztliches Attest, Pflegegradbescheid) eingereicht werden.

Was wird beim Badumbau bezuschusst?

Die Zuschüsse gelten für konkrete Maßnahmen, die die Barriere reduzieren.

Dazu zählen:

  • der Einbau einer flachen oder barrierearmen Dusche
  • der Austausch einer Badewanne gegen eine begehbare Duschlösung
  • die Verbreiterung von Türen oder das Entfernen von Schwellen
  • das Anbringen von Haltegriffen, Duschsitzen oder rutschhemmenden Böden
  • die Installation von unterfahrbaren Waschbecken oder höhenverstellbaren Sanitärobjekten

Bei Seniocon planen wir jede Maßnahme individuell und achten darauf, dass alle Förderkriterien erfüllt werden – damit keine Zuschüsse verloren gehen. Besonders häufig und sinnvoll: der Umbau Badewanne raus, Dusche rein

So läuft die Antragstellung ab

  1. Kostenlose Erstberatung durch Seniocon
  2. Prüfung der Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten
  3. Erstellung eines fachgerechten Kostenvoranschlags
  4. Einreichung des Antrags bei der zuständigen Stelle
  5. Wartezeit (bei Pflegekasse ca. 2-4 Wochen)
  6. Durchführung des barrierearmen Umbaus – in der Regel innerhalb von 24h!

Wichtig: Der Antrag muss immer vor dem Umbau gestellt werden. Ein nachträglicher Zuschuss ist nicht möglich.

Zuschuss Badumbau Schwerbehinderung: Das leistet Seniocon

Als Spezialist für barrierearme Bäder kennen wir alle Anforderungen und Fallstricke. Deshalb begleiten wir Sie Schritt für Schritt – von der Beratung bis zur Umsetzung.

Unser Komplettservice für Sie:

  • persönliche Beratung zu Förderungen & Anforderungen
  • Antragshilfe und Dokumentation
  • Umbau durch erfahrene Fachkräfte – leise, sauber, effizient
  • Fertigstellung meist innerhalb von 24 Stunden
  • transparente Preise ohne versteckte Kosten

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Fazit: Zuschuss nutzen und selbstbestimmt leben

Ein barrierearmer Badumbau ist mehr als nur eine bauliche Veränderung – er bedeutet mehr Sicherheit, Würde und Lebensqualität. Menschen mit Schwerbehinderung haben ein Recht auf ein sicheres Umfeld – und oft auch einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

Seniocon steht Ihnen mit Know-how und Herz zur Seite. Wir beraten Sie persönlich und übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung – damit Sie sich bald wieder auf Ihr Bad freuen können.

FAQ – Zuschuss Badumbau bei Schwerbehinderung

Wie hoch ist der Zuschuss für den Badumbau bei Schwerbehinderung?

Je nach Ausgangslage bis zu 4.180 Euro pro Person über die Pflegekasse. Ohne Pflegegrad können auch Integrationsämter, Kommunen oder Stiftungen bezuschussen. In Haushalten mit mehreren Anspruchsberechtigten ist eine Förderung bis zu 16.720 Euro möglich.

Brauche ich einen Pflegegrad für die Förderung?
Nicht zwingend – einige Förderstellen (z. B. Integrationsamt) gewähren Zuschüsse auch ohne Pflegegrad, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt.

Gibt es Fördermittel auch ohne Pflegegrad?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Einige Kommunen, Länder oder Stiftungen fördern barrierefreie Umbauten auch ohne Pflegegrad.

Was kostet ein barrierearmer Badumbau mit Seniocon?
Je nach Maßnahme und Ausstattung beginnen unsere Umbauten ab ca. 4.000 Euro. Durch Zuschüsse reduziert sich der Eigenanteil deutlich.

Wie lange dauert der Umbau?
In der Regel ist der Umbau innerhalb eines Werktages abgeschlossen.

Kann ich den Zuschuss steuerlich geltend machen?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG). Wir beraten Sie gern dazu.

Wann muss der Antrag für den Badumbau gestellt werden?
Immer vor dem Beginn der Baumaßnahme. Nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt.

Was wird beim Badumbau bei Schwerbehinderung gefördert?
Barrierearme Duschen, flache Einstiege, Haltegriffe, rutschhemmende Bodenbeläge, unterfahrbare Waschbecken, Türverbreiterung und mehr (abhängig von der jeweiligen Förderstelle).

Welche Unterlagen werden für den Zuschuss benötigt?
Nachweis des Pflegegrads oder Schwerbehindertenausweises, Kostenvoranschlag, ärztliches Attest (je nach Förderstelle), Fotos des Ist-Zustands.

Wie lange dauert die Bewilligung und Auszahlung?
Pflegekassen bewilligen meist innerhalb von 2 bis 4 Wochen. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Rechnung.

Können Zuschüsse miteinander kombiniert werden?
Ja, Pflegekassenzuschüsse lassen sich ggf. mit kommunalen oder privaten Fördermitteln kombinieren. Eine Beratung lohnt sich.

Für mehr Fragen und Antworten besuchen Sie unsere Ratgeber-Seite.

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