Pflegekasse & Zuschuss: Das sollten Sie wissen
Wer einen anerkannten Pflegegrad besitzt, hat Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Dieser Betrag ist gesetzlich geregelt (§ 40 SGB XI) und dient dazu, das Wohnumfeld zu verbessern – zum Beispiel durch einen barrierearmen Badumbau.
Besonders interessant:
In Wohngemeinschaften mit mehreren Pflegebedürftigen – zum Beispiel Senioren-WGs oder Paaren mit jeweils eigenem Pflegegrad – kann der Zuschuss bis zu 16.720 Euro betragen (4 × 4.180 Euro).
Gefördert werden unter anderem:
- der Einbau einer barrierearmen Dusche
- rutschhemmende Bodenbeläge
- Haltegriffe und Einstiegshilfen
- leicht bedienbare Armaturen
- Verbreiterung von Türen
Maßnahmen wie Badewanne raus, Dusche rein sind ein klassisches Beispiel für einen förderfähigen Umbau, der Sicherheit und Alltagstauglichkeit verbessert.
Wenn Sie sich zunächst einen Überblick verschaffen möchten, welche typischen Badsanierung Kosten pro m² auf Sie zukommen können, finden Sie dazu einen ausführlichen Beitrag auf unserer Website.
Badumbau Pflegekasse: Wann ist eine Eigenleistung notwendig?
Die Pflegekasse übernimmt Kosten nur bis zur Fördergrenze von 4.180 Euro pro Person – unabhängig vom tatsächlichen Gesamtpreis. Bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt (z. B. Ehepaar mit Pflegegrad) kann sich der Zuschuss entsprechend erhöhen.
Wenn die Sanierung jedoch über die bewilligte Förderung hinausgeht, müssen die darüber liegenden Kosten selbst getragen werden. Diese Eigenleistung kann beispielsweise entstehen, wenn:
- Sie zusätzliche Wünsche (z. B. moderne Designfliesen) haben,
- die baulichen Gegebenheiten aufwendiger sind,
- mehrere Gewerke beteiligt sind.
Die gute Nachricht: Mit professioneller Planung lassen sich viele dieser Zusatzkosten vermeiden.
Was zählt als Eigenleistung beim Badumbau?
Mit Eigenleistung ist im Zusammenhang mit der Pflegekassenförderung meist die finanzielle Beteiligung über die Förderung hinaus gemeint – nicht die handwerkliche Arbeit durch den Versicherten selbst.
Eigenleistungen können sein:
- Aufpreise für spezielle Materialien oder Designwünsche,
- Umbauten außerhalb des geförderten Rahmens,
- Erweiterungen wie neue Badmöbel oder zusätzliche Technik.
Ein typischer Fall: Sie möchten im Rahmen des geförderten Badumbaus nicht nur Sicherheit, sondern auch Komfort. Wenn Sie zum Beispiel beim Projekt Badewanne raus, Dusche rein zusätzlich hochwertige Glasabtrennungen oder Designarmaturen wünschen, kann dafür eine Eigenleistung anfallen.
Voraussetzungen für die Förderung durch die Pflegekasse
Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Pflegegrad 1 bis 5 muss vorliegen,
- die Maßnahme muss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds beitragen,
- der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahme bei der Pflegekasse eingehen,
- die Maßnahme muss wirtschaftlich, sinnvoll und notwendig sein.
Tipp: Je besser der Antrag dokumentiert und begründet ist, desto höher die Genehmigungschancen. Eine Übersicht, welche Badumbau Pflegekasse Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen, finden Sie ebenfalls in unserem Ratgeber.
Seniocon reduziert Ihre Badumbau Pflegekasse Eigenleistung auf ein Minimum
Bei Seniocon wissen wir: Ein sicherer Badumbau darf keine Frage des Geldbeutels sein. Deshalb übernehmen wir für Sie:
- die komplette Antragstellung bei der Pflegekasse,
- die Kommunikation mit allen Beteiligten,
- die transparente Kostenaufstellung,
- und die Umsetzung in nur 24 Stunden.
Unser Ziel ist es, die Förderung der Pflegekasse maximal auszuschöpfen – damit Ihre Eigenleistung so gering wie möglich bleibt. In vielen Fällen gelingt es uns sogar, die Sanierung komplett über die Pflegekasse zu finanzieren, ganz ohne private Zuzahlung.
Was tun, wenn der Zuschuss nicht reicht?
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Förderung nicht ausreicht – etwa bei sehr alten Bädern oder komplizierten Grundrissen. Dann gibt es weitere Möglichkeiten:
- Beantragung zusätzlicher Fördermittel, z. B. über:
- KfW-Förderprogramme („Altersgerecht Umbauen“)
- Landesprogramme oder kommunale Zuschüsse
- Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung
- Ratenzahlung oder Teilfinanzierung über den Fachbetrieb
Wir bei Seniocon unterstützen Sie auch bei der Suche nach weiteren Förderoptionen und helfen Ihnen, Ihre Eigenleistung so gering wie möglich zu halten.
Eigenleistung clever vermeiden: Unsere Tipps
- Frühzeitig beraten lassen – am besten vor dem Antrag.
- Nur notwendige Maßnahmen beantragen.
- Auf Sonderwünsche verzichten, wenn sie nicht zwingend sind.
- Einen erfahrenen Anbieter wie Seniocon beauftragen, der die Anforderungen der Pflegekassen genau kennt.
Je besser das Konzept zur Wohnumfeldverbesserung durchdacht ist, desto wahrscheinlicher ist eine volle oder weitgehende Kostenübernahme.
Fazit: Badumbau Pflegekasse & Eigenleistung – geht das auch ohne?
Ja – wenn Sie klug planen und sich professionell begleiten lassen. Der Zuschuss der Pflegekasse ermöglicht vielen Menschen einen sicheren Badumbau. Die Eigenleistung fällt nur dann an, wenn Zusatzwünsche oder komplexe Umbauten hinzukommen.
Auch bei Maßnahmen wie Badewanne raus, Dusche rein kümmern wir uns darum, dass Sie von der Förderung bestmöglich profitieren – schnell, sicher und mit so wenig Eigenleistung wie möglich.
Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten – wir finden gemeinsam die beste Lösung für Sie.
FAQ – Häufige Fragen zur Badumbau Pflegekasse Eigenleistung
Was übernimmt die Pflegekasse beim Badumbau?
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person mit Pflegegrad. Gefördert werden unter anderem der Einbau einer barrierearmen Dusche, Haltegriffe, rutschhemmende Böden oder Türverbreiterungen. In Haushalten mit mehreren Anspruchsberechtigten kann der Zuschuss bis zu 16.720 Euro betragen.
Muss ich beim Badumbau trotz Pflegekasse etwas selbst bezahlen?
Ja, wenn die Gesamtkosten den bewilligten Zuschuss überschreiten, entsteht eine Eigenleistung. Diese hängt vom gewünschten Leistungsumfang und etwaigen Sonderwünschen ab. Mit guter Planung lässt sich die Eigenleistung jedoch oft vermeiden oder deutlich senken.
Was zählt beim Badumbau als Eigenleistung?
Zur Eigenleistung zählen alle Kosten, die nicht durch die Pflegekasse abgedeckt werden. Dazu gehören beispielsweise Design-Upgrades, höherwertige Materialien, zusätzliche Umbauten oder nicht förderfähige Wünsche wie neue Badmöbel oder luxuriöse Armaturen.
Kann ich den Badumbau selbst durchführen und trotzdem Zuschüsse erhalten?
Nein. Die Förderung durch die Pflegekasse setzt voraus, dass die Maßnahme von einem Fachbetrieb durchgeführt wird. Eigenhändig ausgeführte Umbauten werden in der Regel nicht bezuschusst.
Wann sollte ich den Antrag auf Zuschuss bei der Pflegekasse stellen?
Der Antrag muss vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden. Nur wenn die Maßnahme genehmigt ist, können Sie mit einer Förderung rechnen. Rückwirkende Anträge werden von den Pflegekassen in der Regel abgelehnt.
Wie lange dauert es, bis der Zuschuss genehmigt wird?
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Pflegekasse, beträgt aber durchschnittlich 2 bis 6 Wochen. Bei vollständigen Unterlagen und nachvollziehbarer Begründung geht es oft schneller. Wir von Seniocon unterstützen Sie auf Wunsch bei der gesamten Antragstellung.
Welche Voraussetzungen müssen für den Zuschuss erfüllt sein?
Sie benötigen einen Pflegegrad (1 bis 5). Außerdem muss der Badumbau dazu dienen, das individuelle Wohnumfeld zu verbessern. Die Maßnahme muss wirtschaftlich sein und darf erst nach Genehmigung der Pflegekasse durchgeführt werden.