Was ist ein „Badumbau mit Pflegekasse“?
Ein geförderter Badumbau bezeichnet bauliche Veränderungen, mit denen ein Badezimmer den individuellen Bedürfnissen von Pflegebedürftigen angepasst wird. Ziel ist es, eine selbstständige Körperpflege zu ermöglichen oder die tägliche Pflege durch Angehörige oder Pflegepersonal zu erleichtern.
Typische Beispiele:
- Statt einer hohen Badewanne wird eine barrierearme Dusche eingebaut.
- Haltegriffe erhöhen die Sicherheit beim Duschen und Toilettengang.
- Rutschfeste Bodenbeläge reduzieren das Sturzrisiko.
- Türen werden verbreitert, um Rollstuhlfahrern den Zugang zu ermöglichen.
- Es werden höhenverstellbare Waschbecken oder WCs installiert.
Solche Maßnahmen gelten als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – und genau hier unterstützt die Pflegekasse mit einem großzügigen Zuschuss.
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?
Ob Sie förderberechtigt sind, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Diese gelten bundesweit einheitlich für alle gesetzlichen Pflegekassen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung:
- Anerkannter Pflegegrad (1–5)
Der Antragsteller muss über einen gültigen Pflegegrad verfügen. Bereits ab Pflegegrad 1 ist eine Förderung möglich. - Ziel der Maßnahme
Die Maßnahme muss die Selbstständigkeit fördern oder die Pflege erleichtern. Komfort- oder Designumbauten ohne pflegebezogenen Nutzen sind nicht förderfähig. - Umbau im häuslichen Umfeld
Der Umbau muss in der aktuellen Wohnung oder im Haus des Pflegebedürftigen stattfinden. Auch Mietwohnungen sind möglich – mit Zustimmung des Vermieters.
Wie hoch ist der Zuschuss für den Badumbau?
Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person gewähren. Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad in einem Haushalt (z. B. in einer Wohngemeinschaft), ist eine kumulative Förderung möglich:
- 1 Person mit Pflegegrad → bis zu 4.180 €
- 2 Personen mit Pflegegrad → bis zu 8.360 €
- 4 Personen → bis zu 16.720 €
Was eine komplette Badsanierung insgesamt kostet, welche Varianten es gibt und wie sich der Eigenanteil gestaltet, erfahren Sie transparent hier: Was kostet eine Badsanierung?
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Im Rahmen eines geförderten Badumbaus unterstützt die Pflegekasse alle Maßnahmen, die das Wohnumfeld sicherer, barrierefreier und pflegefreundlicher machen.
Dazu zählen unter anderem:
- Umbau der Badewanne zu einer barrierearmen Dusche,
- rutschhemmende Böden und Haltegriffe,
- Verbreiterung von Türrahmen,
- Montage von Duschsitzen,
- Einbau höhenverstellbarer Waschbecken und Toiletten,
- Einhandmischer und Thermostat-Armaturen,
- Absenkung von Spiegeln, Ablagen und Lichtschaltern.
Mit Seniocon erhalten Sie eine Lösung, die nicht nur förderfähig ist, sondern genau zu Ihren Bedürfnissen passt – individuell geplant und in nur einem Tag umgesetzt.
Wie läuft der Antrag bei der Pflegekasse ab?
Viele scheuen den Papierkram – doch mit der richtigen Begleitung ist der Antrag auf Badumbau über die Pflegekasse ganz einfach. So läuft’s:
Schritt-für-Schritt Anleitung:
- Pflegegrad beantragen (falls noch nicht vorhanden)
→ Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen, Gutachten durch den Medizinischen Dienst (MDK) abwarten. - Beratung & Bestandsaufnahme durch Seniocon
→ Wir kommen zu Ihnen, analysieren die Situation und planen gemeinsam den passenden Umbau. - Kostenvoranschlag erstellen lassen
→ Wir erstellen ein detailliertes Angebot für die Pflegekasse – kostenfrei und unverbindlich. - Antrag auf „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ stellen
→ Zusammen mit dem Angebot reichen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein. - Genehmigung abwarten – dann Umbau starten
→ Erst nach schriftlicher Zusage dürfen die Arbeiten beginnen. Seniocon startet sofort.
Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt – inklusive der Kommunikation mit der Pflegekasse. So vermeiden Sie Fehler und erhalten schneller Ihre Zusage.
Was tun bei Ablehnung?
Manchmal wird ein Antrag abgelehnt – etwa, wenn Unterlagen fehlen oder die Maßnahme nicht gut begründet wurde. Doch: Eine Ablehnung ist nicht endgültig.
Was Sie tun können:
- Widerspruch einlegen
- ergänzende Nachweise nachreichen (z. B. ärztliche Stellungnahme)
- Pflegeberatung oder Seniocon zur Klärung hinzuziehen
Wir helfen Ihnen, den Antrag korrekt und vollständig einzureichen – und begleiten Sie auch bei Widerspruchsverfahren.
Gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten?
Absolut. Viele wissen gar nicht, dass es weitere Zuschüsse neben der Pflegekasse gibt – etwa von der KfW oder regionalen Stellen. Auch steuerliche Entlastungen sind möglich.
Einen umfassenden Überblick über alle Förderungen für den Badumbau – über die Pflegekasse hinaus – finden Sie hier: Zuschuss Badumbau mit Pflegestufe – alle Fördermöglichkeiten
Warum ist Seniocon der richtige Partner?
Ein Badumbau ist oft mehr als ein Bauprojekt – er ist ein Schritt zu mehr Lebensqualität. Wir bei Seniocon stehen Ihnen von Anfang bis Ende zur Seite:
- barrierearmer Badumbau in nur einem Tag,
- Festpreise ab 4.000 €,
- Antragsservice bei der Pflegekasse inklusive,
- langjährige Erfahrung mit Pflegekassen & Fördermitteln,
- persönlicher Kontakt & familiärer Service.
Egal ob es um die Voraussetzungen der Pflegekasse für den Badumbau, Förderanträge oder die bauliche Umsetzung geht: Wir machen es einfach.
Fazit: Badumbau Pflegekasse Voraussetzungen – jetzt Förderung sichern
Ein barrierearmer Badumbau kann den Alltag nachhaltig verbessern. Dank der Pflegekasse ist er finanziell gut machbar, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Oft ist sogar eine komplette Kostenübernahme möglich.
Seniocon unterstützt Sie bei jedem Schritt – von der Beratung bis zur Umsetzung. Gemeinsam schaffen wir ein Badezimmer, das Sicherheit, Komfort und Selbstständigkeit bietet.
Lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten – schnell und unverbindlich: Kontaktformular aufrufen
Häufige Fragen zum Thema “Badumbau Pflegekasse Voraussetzungen”
Welche Voraussetzungen gelten für einen Badumbau mit Pflegekassenzuschuss?
Um einen Zuschuss für den Badumbau von der Pflegekasse zu erhalten, muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen. Zudem muss der Umbau dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu fördern. Der Umbau muss im häuslichen Umfeld stattfinden, außerdem muss der Antrag vor Baubeginn bei der Pflegekasse eingereicht und genehmigt worden sein.
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für einen barrierearmen Badumbau?
Die Pflegekasse gewährt bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad im Haushalt, kann der Zuschuss kumuliert werden – bis zu 16.720 Euro bei vier anspruchsberechtigten Personen. Die tatsächliche Fördersumme richtet sich nach dem notwendigen Umbau und den eingereichten Kosten.
Welche Umbauten im Bad sind durch die Pflegekasse förderfähig?
Typisch förderfähige Maßnahmen im Badezimmer sind:
- Umbau einer Badewanne zur barrierearmen Dusche
- Haltegriffe und rutschfeste Böden
- Duschsitze, barrierearme Armaturen
- Türverbreiterungen für Rollstuhl- oder Rollatorzugang
- höhenverstellbare Toiletten und Waschbecken
Wichtig ist, dass der Umbau medizinisch oder pflegerisch sinnvoll ist.
Muss ich den Badumbau selbst vorfinanzieren?
Nein, in der Regel nicht. Sobald der Antrag genehmigt wurde, übernimmt die Pflegekasse die Kosten direkt bis zur bewilligten Höhe. Bei einem Umbau durch Seniocon sind in vielen Fällen sogar Umbauten zum Nulltarif möglich – da der Zuschuss die Gesamtkosten vollständig abdeckt. Eine individuelle Beratung klärt, ob das in Ihrem Fall möglich ist.
Gibt es neben der Pflegekasse noch weitere Fördermöglichkeiten für den Badumbau?
Ja. Zusätzlich zur Pflegekasse kommen weitere Förderungen in Frage:
- KfW-Zuschuss (Programm 455-B) für altersgerechtes Umbauen (bis 6.250 €)
- Regionale Förderprogramme von Städten oder Kommunen
- Steuerliche Vorteile durch Absetzbarkeit der Umbaukosten
Alle Förderungen können miteinander kombiniert werden – wir zeigen Ihnen, wie Sie das Maximum an Zuschüssen herausholen.